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Die Unternehmergesellchaft (UG) - eine GmbH light

Ziel der GmbH-Reform war es, Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Seit November 2008 besteht die Möglichkeit, die reformierte Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmer-gesellschaft, die sogenannte UG, zu wählen. Da eine UG ohne größeres Mindestkapital, mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann, wird sie auch als „1Euro-GmbH“ oder „Mini GmbH“ bezeichnet. Mit der UG hat der Unternehmensgründer zum einen die vorteilhafte Möglichkeit des Haftungsausschlusses seines Privatvermögens, zum anderen kann er zu günstigen Konditionen eine UG gründen.

Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Gesellschaft. Durch die Namensgebung der Gesellschaft muss der Unterschied zur klassischen GmbH, mit 25.000 Euro Mindestkapitaleinlage, herausgestellt werden. Es besteht die Verpflichtung zu verdeutlichen, dass es sich um eine Sondervariante der GmbH handelt. Daher muss im Namen der Gesellschaft der Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder die Namenserweiterung „UG (haftungsbeschränkt)“ vorkommen.

Die UG soll, als deutsche Gesellschaftsform mit günstigen Gründungs-kosten, einen Gegenpol zur konkurrierenden britischen Private Limited Company (Ltd.) bilden, die mit einem Pfund Mindesteinlagekapital zu gründen ist. Dadurch, dass eine UG gründen jetzt zu ähnlichen oder unter Beachtung aller Aspekte sogar günstigeren Konditionen erfolgen kann, soll das Abwandern deutscher Unternehmen ins Ausland verhindert werden.

Im Rahmen des Gläubigerschutzes muss die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft jedes Jahr 25 Prozent seiner Jahresgewinne als Rückstellung verwenden bis die Schallgrenze der Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Dann werden die angesammelten Rücklagen in Stammkapital umgewandelt. Das bedeutet, dass sich die UG auf eine klassische GmbH hin entwickelt und in dieser Zeit die Verantwortlichen die Chance haben, Erfahrung mit der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells zu sammeln. Da die Unternehmergesellschaft mit 1 Euro gestartet werden kann, ist auch die Stückelung der Anteile ab einem Euro möglich, während vorher 100 Euro die kleinstmögliche Einheit darstellten.

Die gesetzliche Rücklageverpflichtung verbessert den Gläubigerschutz und bietet in dieser Hinsicht mehr als die Limited. Was die Seriosität angeht, ist möglicherweise mit dem fehlenden Haftungskapital der UG, im Vergleich mit der klassischen GmbH, eine nachteilige Wirkung verbunden. Dies kann sich in Geschäftsbereichen auswirken, in denen besonders auf die Ernsthaftigkeit des Unternehmens geachtet wird (z.B. Internet Business).

Die Höhe der Mindesteinlage ist immer noch ein Symbol für die unternehmerische Vertrauenswürdigkeit. Dies muss aber nicht den Unternehmenserfolg schmälern, wie erfolgreiche Internetplattformen zeigen. Eine UG gründen und ins Handelsregister eintragen zu lassen, kann im Vergleich zur GmbH, verwaltungstechnisch einfacher und schneller erfolgen. In Bezug auf die Steuerpflichtigkeit der „Mini GmbH“ muss sich der Gründer bewusst sein, dass es sich um eine Kapitalgesell-schaft handelt, bei der andere steuer- und finanzrechtliche Anforderungen als bei einer Einzelunternehmung zu beachten sind.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, wenn auch in der „abgespeckten“ Form der UG, ist dann sinnvoll, wenn die Haftung mit persönlichem Vermögen beschränkt werden soll. Im Vergleich zur Limited hat die UG den Vorteil, dass die Rechnungslegung nicht auf englischem Recht basiert und keine Sprachbarrieren zu überwinden sind. Den Kunden steht bei der UG im Falle eines Rechtsstreits eine deutsche Adresse zur Verfügung. Mit der „Mini GmbH“ sind Vorteile wie internationale Konkurrenzfähigkeit, Risikosenkung bei der Haftung, flexible und einfache Durchführbarkeit verbunden. Durch diese Vereinfachungen wird die Dauer der Gründung wesentlich verkürzt. Wenn jemand eine UG gründen will, kann der Interessierte Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Beim UG gründen kann der Gründer auf vorgefertigte Formulare und Mustersatzungen zurückgreifen.

Wird eine standardisierte Satzung verwendet, können in bestimmten Fällen, wenn zum Beispiel keine Grundstücke eingebracht werden, die Kosten für eine notarielle Beglaubigung entfallen. Andere Länder sind ebenfalls von dem Modell der „Mini GmbH“ angetan.

Die Europäische Union (EU) plant in den kommenden Jahren eine ähnliche Rechtsform, die Europäische Privatgesellschaft, die sogenannte „EPG“.

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